Sommerreifen im Winter
Die Autofahrten mit Sommerreifen im Winter sind nicht ohne Risiko, denn ob Modelle auch tauglich für eine Tour durch Eis und Schnee wären, wird bisher kaum geprüft. Bei gerade einmal zwei Testergebnissen wurden sogar sehr gute Ergebnisse erzielt, was die bisherige Regelung ebenfalls fragwürdig erscheinen lässt. Trotzdem geschieht allzu leicht ein Unfall, der vielleicht doch vermeidbar gewesen wäre, aber die Bußgelder sind in so einem Fall verfassungswiderig, entschied jetzt das Oberlandesgericht in Oldenburg.
Gesetzliche Regelung unklar
Die Begründung der Richter beruft sich in erster Linie auf die mangelnden Vorschriften der StVO, denn eine klare Regelung, bei welchem Wetter welche Reifen zu fahren seien fehlt. Technisch gäbe es bisher keine Angaben dazu, welche Eigenschaften die Reifen im Einzelnen zu erfüllen hätten. Somit habe der Gesetzgeber keine generelle Winterreifenpflicht für die Wintermonate geregelt. Das Fahren ohne konkrete Verkehrsgefährdung dürfe somit nicht mit einem Bußgeld sanktioniert werden.
Kein Bußgeld für Fahrten mit Sommerreifen
Das Urteil ging zurück auf einen Unfall im Jahre 2008, bei dem ein Fahrer mit Sommerreifen ins Rutschen geriet und in einem Schaufenster landete, nachdem er mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren war. Die Übertretung des Tempolimits wurde bestraft, aber das Bußgeld für das Fahren mit Sommerreifen hob das Gericht in Oldenburg jetzt auf.