Verkehrsunfall – was tun

Jedes Jahr passieren in Deutschland rund vier Millionen Unfälle auf deutschen Straßen. Bei jedem zehnten Unfall werden Menschen verletzt, rund 5.500 sterben. Viele Unfallbeteiligte sind jedoch völlig überfordert in einer solchen Situation, kaum ein Autofahrer kommt jedoch um diese Erfahrung herum.

Schritt für Schritt vorgehen

Das Wichtigste in einer solchen Situation ist jedoch tatsächlich: Ruhe bewahren. Denn nur so können weitere Schäden vermieden werden, das richtige Handeln sollte jetzt überlegt sein. Als erstes sollten alle Beteiligten, sollten sie noch nicht zum Stillstand gekommen sein, anhalten, dazu zählen auch Unbeteiligte, die als Zeugen den Unfall beobachtet haben. Nach Einschalten des Warnblinklichts sollte das Warndreieck aufgestellt werden, wie in der Fahrschule gelernt. Sofern es keine Verletzten zu behandeln gilt, was natürlich vor allen anderen weiteren Tätigkeiten Vorrang hat, muss unmittelbar die Polizei informiert werden, selbst wenn es sich um vermeintlich harmlose Schäden handelt. Denn nicht selten sind Streitigkeiten unter Versicherungen nahezu aussichtslos, wenn keine polizeiliche Vor-Ort-Stellungnahme vorliegt. Beteiligte sollten sich daher niemals von einem anderen Autofahrer dazu überreden lassen, auf diesen Schritt zu verzichten.

Versicherung informieren

Ebenfalls wichtig ist, die Position des Autos noch einma l zu verändern, bevor die Polizei eintrifft, es sei denn, Fahrbahnen sind dadurch stark behindert und versperren unnötig den Weg. Sobald die Polizei mit ihrer Fallaufnahme fertig ist, sollte unter Umständen ein Abschleppdienst beauftragt werden und der Schaden der Versicherung gemeldet werden. Gleichzeitig müssen am Unfallort die entsprechenden Daten mit der anderen Partei ausgetauscht werden, die dann an die Versicherungen weitergeleitet werden. Diese gibt dann weitere Anweisungen, was einen Mietwagen oder die direkte Reparatur betrifft. Sollte sich jedoch auch zwischen der eigenen Versicherung und den persönlichen Interessen ein Defizit herausstellen, so kann der Betroffene zusätzlich einen Verkehrsanwalt hinzu schalten. Diese klären auch, welche Rechte der Kunde bei seiner Versicherung geltend machen kann und vertreten ihn bei einem verkehrsrechtlichen Verfahren.

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